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FAQ – Häufige Fragen

Das wollen Sie wissen?

Hier klären wir eure Fragen rund um unser Skigebiet.

Grafik FAQ

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Die längste Piste ist an der K1-Sesselbahn der Köhlerhagen mit einer Länge von 1.600 m sowie der Familienabfahrt auf dem Ettelsberg über 2 km.

Alle Anlagen sind täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr in Betrieb, bei Flutliftskifahren von 18.30 bis 21.45 Uhr jeweils mittwochs und freitags.

Überall dort, wo das €-Zeichen auf dem Pistenplan zu finden ist: Zum Pistenplan

Zudem gibt es an der Ettelsberg-Seilbahn einen bergeldlosen Kassenautomaten, an dem man sowohl gängige Skitickets kaufen als auch die Einlösung der Pickup-Voucher vornehmen kann.

Und natürlich online direkt im Shop: Sicher und bequem von zuhause bestellen und direkt in das Skivergnügen starten: Online-Shop

Eine Übersicht finden Sie hier: Preise

Nur Tickets, die im Skigebiet Willingen selbst gekauft wurden, oder die Wintersport-Arena Card sind gültig. Sie ist mit einer Laufdauer von drei bis sieben Tagen sowie als Saisonkarte erhältlich.

Nein, diese gelten nur an aufeinander folgenden Tagen.

Es gibt Stundenkarten für 2 und für 3 Stunden. Die jeweilige Zeitspanne beginnt ohne Unterbrechung mit dem ersten Scan der Karte am Drehkreuz eines Liftes. Man kann an jedem Skilift im Skigebiet starten und in der gesamten Zeitspanne alle Skilifte sooft nutzen, wie man möchte.

Es gibt Sonderpreise für Gruppen ab 20 Personen und für Kinder und Rabatte für Gäste mit Schwerbeschädigtenausweis ab 70 %. Darüber hinaus gibt es keine Rabatte.

Gäste mit 70 Prozent Behinderung erhalten ein Skitagesticket zum Preis eines Kindertickets. Dazu müssen sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen. Bei behinderten Kinder ab einer Beeinträchtigung von 70 Prozent erhält die erwachsene Begleitperson ihr Ticket zum Preis eines Kindertickets. Ob Sie die Lifte benutzen können, hängt von der Art der Behinderung ab.

Ob Sie die Lifte benutzen können, hängt von der Art der Behinderung ab. So können Rollstuhlfahrer die Sessellifte nicht benutzen. Die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen bei den modernen Schließbügeln lassen dies nicht zu. Bei den Schleppliften sollte dies kein Problem sein. Doch liegen diese nicht unbedingt in der Nähe der typischen Einstiegspunkte und somit nicht unbedingt im Bereich der großen Parkplätze.

Die entsprechenden Tage werden immer direkt auf der Startseite bekannt gegeben. Dann findet Flutlicht bei entsprechender Schneelage jeden Mittwoch und Freitag in der Zeit vom 18:30 bis 21.45 Uhr statt.

Ja, denn die Tages- oder Nachmittagstickets gelten nur bis 16.30 Uhr. Flutlichtskifahren wird von 18.30 bis 21.45 Uhr angeboten. In dieser Zeit gelten keine anderen Tickets.

Die Wintersaison beginnt, sobald genügend Schnee vorhanden ist. Dazu brauchen wir entweder ausreichend Naturschnee oder genug Kälte, um Schnee produzieren zu können.

Den aktuellen Status ersehen Sie unter: Liftinfos

Auf unserem Pistenplan sind alle Abfahrten mit den dazugehörigen Liften aufgeführt. Die Übersicht gibt es hier: Pistenplan

Schauen Sie in der Panoramakarte nach. Die Lifte tragen entsprechende Symbole. Sie können die Karte direkt im Internet betrachten oder auf Ihren Computer herunterladen. Auch unsere Skipläne vor Ort tragen diese Symbole.

So gut wie alle Wintersportgeräte, die am Fuß befestigt sind, sind erlaubt, solange sie nicht motorisiert sind. Mit Snowboards, Snowblades und Snowscoots dürfen Sie also fahren. Motorschlitten sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Snow Tubes. Die sind aus Sicherheitsgründen weder auf den Rodelhängen, noch auf den Skipisten erlaubt, da sie kaum steuerbar sind. Bitte beachten Sie: Nicht alle Wintersportgeräte, auch wenn sie prinzipiell erlaubt sind, lassen sich mit jedem Lift transportieren. Eine generelle Aussage dazu können wir an dieser Stelle nicht abgeben. Das hängt vom jeweiligen Wintersportgerät und vom betreffenden Lift ab.

FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer & Snowboarder

Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise.
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Quelle: www.ski-online.de

Die 10 FIS Regeln sind vom Internationalen Skiverband FIS erlassen worden. Sie sind Verhaltensregeln und keine Gesetze.

Ein Verstoß kann darum nicht rechtlich geahndet werden. Aber es ist allgemein anerkannt, dass den Gefahren auf den Skipisten dadurch reduziert werden können. Alle Skifahrer und Snowboarder müssen sich deshalb an die Regeln halten. Im Sinne ihrer eigenen Sicherheit.

Kommt es zu einem Unfall und in dem Zug zu einem Rechtssteit, legen die Gerichte ihrer Beurteilung meist die FIS Regeln zu Grunde. Sollte ein Unfall auf einen Regelverstoß zurückzuführen sein, ist derjenige, der sie nicht befolgt hat, normalerweise für den Unfall haftpflichtig. Wintersportler sollten also aus ihrem eigenen Interesse und um der Sicherheit auf den Pisten willen diese Regeln genau befolgen.

Ja, ausschließlich.

Ja, es kommt vor, dass uns nur sehr kurze Frostperioden für die Schneeproduktion zur Verfügung stehen. In diesen Zeiten müssen wir dann auch tagsüber jede Gelegenheit nutzen, um die Beschneiungsanlagen zu betreiben. Dadurch werden die Schneeverhältnisse weiter verbessert und die Skisaison dauerhaft gesichert. Wir sind bemüht, die Beeinträchtigungen für unsere Gäste zu minimieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

In Willingen erwarten Sie Rodelhänge für Groß und Klein, mit Förderband, beschneit und teilweise beleuchtet.
Ritzhagen, Am Hoppern 2, 34508 Willingen
Dorfwiese, Vor den Weiden, 34508 Willingen

Ja, Schlitten können bei den hiesigen Skiverleihern ausgeliehen werden.

Nein, auf den Skipisten ist das Rodeln komplett untersagt!

Fundsachen werden zunächst eine Woche am Lift aufbewahrt. Danach geben wir diese ins Fundbüro. Bitte melden Sie sich im Fundbüro der Gemeinde Willingen (Upland), Waldecker Str. 12, 34508 Willingen, per Mail: post@gemeinde-willingen.de
Es kann allerdings sein, dass die Gegenstände dort erst mit einiger Zeitverzögerung abgegeben werden. Das hängt davon ab, wie schnell sie gefunden werden.

An guten Wintersportwochenenden kann es zu Wartezeiten an einigen Liften kommen.

Dazu einige Tipps: Wer während der Woche kommt, kann mehr Abfahrten machen. Zudem lohnt es sich, früh anzureisen. Dann sind die typischen Einstiegspunkte deutlich weniger stark besucht. Danach suchen Sie sich eine schöne, nicht so stark besuchte Abfahrt aus. Davon gibt es einige, auch am Wochenende! Schauen Sie sich einfach einmal um. Es lohnt sich!

Außerdem können Sie direkt auf die Piste, wenn Sie sich vorab Ihr Skiticket bereits online buchen: alle Infos dazu finden Sie hier: Online-Ticket

Es gibt viele Verleihstellen im Skigebiet, zumeist in direkter Nähe zu den Pisten. Dort können Sie Ski- und Snowboard-Ausrüstung, meist auch Rodel und oft auch Langlaufskier oder Schneeschuhe leihen. Über das jeweilige Verleihprogramm und die Preise informieren Sie sich bei den jeweiligen Verleihstellen. Kontakte finden Sie unter Skiverleih

Skiausrüstung mit Skischuhen und Stöcken kostet je nach Ausstattung zwischen 12,00 € und 30,00 € pro Tag. Hinzu kommen Kosten für den Helm von ca. 3,00 €.

Ja, 1700 Parkplätze stehen kostenlos an den Liften im Skigebiet Willingen zur Verfügung.

Einige Skiverleiher bieten Depots an. Kontakte zu den Verleihern finden Sie in diesem Internetauftritt unter Skigebiet / Skiverleiher. Bitte fragen Sie dort direkt an.

Ein Aufenthalt mit Wohnmobil, Campinganhänger usw. auf den Parkplätzen ist über Nacht nicht gestattet. Dazu sind die extra ausgewiesenen Wohnplatzstellplätze des Wohnmobilparks Willingen, Am Hagen 8, 34508 Willingen, da.

Tageskarten werden nicht erstattet. Lediglich bei Mehrtageskarten werden die Folgetage erstattet, nicht der Tag des Unfalls.

Das Überfliegen durch Drohnen, der Start und die Landung sind im gesamten Skigebiet grundsätzlich untersagt.

Die Skiverleihe befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den Liftstationen sowie in den Sportgeschäften.

Skikurse bieten zahlreiche Skischule in Willingen an. Kurzfristig ist das immer möglich, wenn es aber um Wunschtermine geht, ist eine Vorab-Anmeldung, gern auch online, wichtig. Alle Skischulen im Überblick

Deutsch, Englisch, Niederländisch; teils auch Französisch und Spanisch

Mindestalter ist 4 Jahre. Bitte dies direkt mit der Skischule abstimmen, da andere erst ab 5 Jahren Kinder in die Schule nehmen.

Die Einteilung erfolgt nach Alter und Können.

Bei den Skischulen im Skigebiet Willingen.

Die Preise sind unterschiedlich: je nachdem ob es 2- oder 3-Stunden-Skikurse beläuft sich die Gebühr auf durchschnittlich 20-30 Euro pro Person.

Ja, Skihosen, teilweise auch Skijacken.

Normalerweise bis zur Schließung der Lifte bis 16:30 Uhr oder während des Flutlichtskilaufens.

Urige Hüttengastronomie und vielfältige Après-Skiangebote für jedes Alter finden Sie hier: Après-Ski in Willingen

Informationen erhalten Sie in unserer Touristinfo unter www.willingen.de oder telefonisch unter 05632 9694353.

Technische Beschneiung

  • verbraucht kein Trinkwasser
  • erfolgt ohne chemische Zusätze
  • erfordert weniger Energie als man denkt
  • ermöglicht Wintersport mit kurzer Anreise
  • fördert Region und Tourismus

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Stand: 24.11.2022

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Skispaß mitten in Deutschland

Zur Hoppecke 5
34508 Willingen (Upland)

Telefon: +49 (0)5632-969820

Email: info@skigebiet-willingen.de
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